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Auslegeware und Bodenbeläge: Dauerthema bei Entrümpelung und Wohnungsräumung.

Auslegeware, PVC-Böden, Kunststofffliesen, Laminat, Fliesenfilz, Linoleum, Korkfußböden und was es da sonst noch alles gibt, bietet bei der Wohnungsauflösung ständigen Anlass zum Gespräch.

Warum? Weil nicht nur alle Materialien ganz unterschiedlichen Arbeitsaufwand bei der Entfernung erfordern, sondern sich oft in alten Wohnungen kombiniert in verschieden Schichten übereinander gelegt vorfinden. Das ganze dann auch noch so verklebt, daß beim Herausnehmen der halbe Parkettfußboden mit hochkommt. Lieber Kunde, da kann ich Ihnen leider keinen Festpreis anbieten, das ist Handarbeit!

Oben habe ich mal den schlimmen Fall geschildert. Der ist dann gegeben, wenn tatsächlich mehrere alte Belege über die Jahrzehnte hinweg als „Gesamtmasse“ altersbedingt zusammengewachsen sind.

Normalerweise hat man es bei der Entrümpelung in den Wohnräumen mit einer, manchmal auch mit zwei Schichten Teppichauslegeware zu tun, die meist nur an den Rändern mit Klebestreifen fixiert sind. So etwas nehmen wir ruckzuck raus und diese Arbeit ist natürlich im Festpreis enthalten.Kleberestentfernungen sind Reinigungsarbeiten die grundsätzlich von unseren Festpreisangeboten für Wohnungsräumungen ausgeschlossen sind.

Sonderfall verklebte Auslegeware

Eher selten kommt es vor, daß Auslegeware durchgängig verklebt wurde. Aber es kommt vor. Einige Kleber sind wasserlöslich, andere nicht. Einige Kleber sind nur mit Lösungsmittel zu entfernen. Aber mit welchen Lösungsmitteln? Und: Können die Lösungsmittel den Fußboden angreifen? Wissen Sie es? Ich auch nicht! Und darum gebe ich meinen Kunden in diesem Falle eine ganz klare Auskunft: Wir lassen die Finger davon.

Fest verklebte Auslegeware wird von uns nicht entfernt, einfach deshalb, weil sich jedes Material mit jedem Kleber auf jedem Untergrund anders verhalten kann und wir nicht abschätzen können, wie die Sache ausgeht. Schon zeitlich nicht. Schließlich möchten Sie auch wissen, was die ganze Aktion kostet.

Also: Mein Rat geht hier direkt zu den Fachleuten und das sind die Teppichverlegerfirmen, die Bodenbeläge verkaufen und auslegen. Diese Firmen verfügen über entsprechende Abziehgeräte, vor allem aber über das erforderliche Wissen. Ein Profi-Teppichverleger wird im Gegensatz zur Entrümpelungsfirma den Zeit- und Kostenfaktor für die Entfernung von Auslegeware genauer einschätzen können um Ihnen ein konkretes Angebot zu machen.

Standartfrage bei der Haushaltsauflösung: Muss Auslegeware entfernt werden?

In der Tat, das ist eine meiner fünf Standartfragen auf den Besichtigungstouren zur Wohnungsräumung. Und nicht immer ist die Antwort klar. „Der Vermieter hat sich noch nicht geäußert“ höre ich oft.

Grundsätzlich gilt für Bodenbeläge das gleiche wie für Einbauten: Gehören sie nicht zum Mietobjekt, wurden also nachträglich irgendwann in der Wohnung verlegt, müssen sie entfernt werden. Anders ist es, wenn die Auslegeware lt. Mietvertrag zur Wohnung gehört. Soweit das Mietrecht. In der Praxis jedoch bestehen die Vermieter nicht immer darauf, die Auslegeware  zu entfernen. Oft werden sie auch als Bodenschutz für zukünftige Malerarbeiten erst mal in der Wohnung gelassen. Hier heißt es auch wieder: Höflich fragen und gegebenenfalls verhandeln.