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Was kommt nach der Haushaltsauflösung ?

Hinweis: Reinigungs- u. Renovierungsarbeiten werden aktuell nicht mehr ausgeführt.

Nicht immer muss die Wohnung nach einer Räumung komplett renoviert werden. Oft reicht für die Übergabe ein sauberer Zustand. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht und wie Sie sich mit Ihrem Vermieter bzw. Nachmieter einigen.

Wenn Sie sich über die Rechtslage unsicher sind, empfehle ich aus eigener Erfahrung die Auskünfte  eines Mieterverbandes einzuholen. Das kostet ein paar Euro – spart aber unter Umständen viel Geld. Den Verbänden liegen regelmäßig die aktuellen Beschlüsse zur Rechtslage vor und gut informiert lässt sich besser verhandeln.

Reinigungsarbeiten gehören nicht zum Standard-Auftrag „Räumung besenrein“. Nach einer Haushaltsauflösung werden sämtliche Räume ausgefegt hinterlassen. Das Gleiche gilt bei der Entrümpelung von Boden und Keller. Treppenhaus, Hauseingang und Beladestelle werden ebenfalls ausgefegt. Darüber hinausgehende Reinigungsarbeiten können gesondert beauftragt werden. Ob nur Fenster wischen, Boden reinigen oder eine komplette Endreinigung bis in alle Ecken: Alles ist möglich. Direkt im Anschluß einer Räumung oder auch später.

Auslegeware

auslegewareAuslegeware die herausgenommen werden soll, hinterlässt fast immer kleinere oder größere Spuren. Diese restlos zu entfernen, kann in manchen Fällen genau so lange dauern, wie eine ganze Wohnungsräumung oder auch länger, je nachdem wie Kleber und Untergrund sich verhalten. Deshalb sind Nacharbeiten wie Kleberestentfernungen grundsätzlich in unseren Festpreiskalkulationen nicht enthalten. Nach genauer Beurteilung der Lage können wir eventuell eine zusätzliche Kleberestentfernung übernehmen.