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Ratgeber Wohnungsübergabe, ein paar Worte vorab..

Lieber Leser, atmen sie erst einmal durch!

Die Wohnung ist komplett geräumt, besenrein. Die Sonne scheint wieder durch die Fenster und Sie haben mit der Haushaltsauflösung den entscheidenden, vielleicht den emotional am schwersten zu bewältigenden Schritt jetzt hinter sich gebracht. Lehnen Sie sich dafür einmal zurück und machen Sie eine Pause in all Ihren Überlegungen.

Ich möchte vorwegschicken, daß ich als Haushaltsauflöser hier keine juristischen Auskünfte mit Gewährleistungsanspruch geben kann. Die aufgeführten Informationen habe ich zum überwiegenden Teil den Veröffentlichungen meines Mieterverbandes „Mieter helfen Mieter“ entnommen, der nach meiner Einschätzung hier in Hamburg seit Jahren eine wichtige wohnungspolitische Arbeit leistet.

Den anderen Teil meiner Informationen beziehe ich vor allem aus den vielen Gesprächen und Beobachtungen, die sich im Zuge einer Entrümpelung, einer Wohnungsauflösung oder eines Umzuges immer wieder ergeben und die ich hier gerne an Sie weiterreichen möchte.

Sie werden aus meinem Text heraushören, daß ich bei Rechtsfragen schon aus Gründen der Aktualität unbedingt dazu rate, sich an einen Mietrechtsexperten zu wenden. Hier kann ich nur Grundsätzliches erklären um Ihnen zunächst einen Überblick zu den wichtigen Fragen der Wohnungsübergabe zu vermitteln.

 

Eintreten für eine wichtige Sache

Die sehr bürgerfreundlichen Mietergesetze sind gute Anhaltspunkte für ein gerechtes Verhalten und schützen unser Grundrecht auf  Wohnen. Aber wie das Meiste im Leben, lässt sich auch das gute Recht nicht immer zu hundert Prozent durchsetzen – was bleibt ist meist Verhandlungssache.

Umso wichtiger finde ich es, mit einem Minimum an Grundlagenwissen die eigene Befangenheit und Unsicherheit zu Gunsten einer gestärkten Verhandlungsposition abzubauen um zunächst ein Gleichgewicht im Kräftespiel der Parteien herzustellen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen guten Mut bei Ihren Unternehmungen!