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Wohnungsübergabe Praxis

Wie geht es weiter nach einer Haushaltsauflösung?

Hinweis: Der folgende Text stammt aus dem Jahre 2013 und ist u.U. nicht mehr aktuell – informieren Sie sich bei den Mieterberatungen!

Der reguläre Ablauf einer Wohnungsauflösung bis zur Übergabe an den Vermieter sieht in der Regel wie folgt aus: Nachdem die Wohnung gekündigt ist, wird üblicherweise eine Bestätigung der Kündigung geschickt. Wenn nicht, haben Sie hoffentlich per Einschreiben/Rückschein gekündigt.

Handelt es sich um eine größere Wohnungsgesellschaft, wird normalerweise ein Vorabnahme-Termin vereinbart, um zu klären ob und welche Ausbesserungsarbeiten an der Wohnung vorzunehmen sind.

Sie sollten nach Möglichkeit im eigenen Interesse versuchen eine solche Vorabnahme zu erwirken um im Vorfelde herauszufinden mit welchen Forderungen Sie eventuell zu rechnen haben.

Die Vorbesichtigung findet oft noch vor der Haushaltsauflösung statt, wenn die Wohnung noch möbiliert ist. Das ist kein Hindernis – Im Gegenteil: Die Fragen nach Einbauten, Bodenbelägen und sonstigen angebrachten Sachen sind dann für die Beauftragung der Wohnungsräumung bereits geklärt.

Findet keine Vorbesichtigung statt, sollten Sie für die Wohnungsübergabe eine weitere Person als Zeugen mitnehmen. Der Verband „Mieter helfen Mieter“ bietet dafür z.B. Wohnungsabnahmebegleiter an. Die Wohnungsübergabe an den Vermieter ist auch der Zeitpunkt an dem sie selbst alle Zähler für Strom, Gas und Wasser ablesen sollten. Die Abmeldung bei den Energieversorgern ist unbürokratisch und kann per Telefon erledigt werden.

Wohnungsabnahme

Während der Endabnahme wird von einem Vertreter der Wohnungsgesellschaft ein Abnahmeprotokoll erstellt, das Sie nicht zwingend unterschreiben müssen. Wenn Sie es unterschreiben, sollten Sie den Text auf Formulierungen hin, die Sie zu irgend etwas verpflichten könnten, genau prüfen. Nehmen Sie sich Zeit, das Protokoll genau durchzulesen. Aber es besteht keine Pflicht zur Unterzeichnung.

Findet sich der Vermieter zur Wohnungsabnahme, aus welchen Gründen auch immer nicht ein, können Sie selbst unter Zeugen und am besten mit Fotokamera ein Protokoll erstellen.

Klar sollte sein, daß man in der gesamten Kommunikation Mieter/Vermieter grundsätzlich alles schriftlich fixieren sollte. Das können auch Gesprächsnotizen von Telefonaten sein.

Stellung beziehen

Nach einiger Zeit sollten Sie schriftlich darüber informiert werden, welche Ansprüche für eventuelle Ausbesserungs- oder Renovierungsarbeiten an Sie gestellt werden. Auch sollte dann von der  Vermieterseite klar gesagt werden, welche Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen sind. Das könnten z.B. Einbauten, Bodenbeläge, Wand- oder Deckendekorationen sein. (Mehr dazu unter Einbauten – was muß raus?)

Wenn Sie nun der Meinung sind dass bestimmte Forderungen ungerechtfertigt sind, ist jetzt der Moment gekommen in dem sie Rat einholen sollten. Das Schreiben des Vermieters und der Mietvertrag sind dabei die wichtigsten Beratungsgrundlagen. Durch den Background einer professionellen Rechtsberatung und dem daraus erworbenen Wissen haben Sie sich bereits auf gleiche Stufe mit der Wohnungsgesellschaft gestellt, die am Ende auch nicht anders kann, als nach geltendem Recht zu handeln. Mit der Sicherheit Ihrer erworbenen Kenntnisse zur Rechtslage sind Sie jetzt in der Lage, einen sowohl höflichen als auch sachkundigen Brief an Ihren Vermieter zu verfassen. Das ist der entscheidende Schritt im Ausgleich der Kräfte.

Verhandeln

Sehr oft kann sich allein durch die Andeutung Ihrer vom Vermieter zunächst unterschätzten Sachkunde eine ganz neue Ausgangsposition ergeben. Dabei können sich Verhandlungsspielräume auftuen, die es vorher gar nicht zu geben schien. Aus Gesprächen bei Haushaltsauflösungen habe ich oft erfahren, daß aus einer anfänglich schwierigen Situation, manchmal überraschend schnell eine Einigung auf Gegenseitigkeit erreicht wurde.

Ein gewichtiger Verhandlungsgegenstand kann z.B. der Faktor Zeit sein, wenn der Vermieter wünscht nach der Wohnungsräumung, aber noch vor Ablauf der Mietzeit Einlass in die Wohnung zu haben um dort Umbaumaßnahmen durchzuführen.

Wenn alles nichts nützt und die Gegenseite auf Ihren Forderungen beharrt, sollten Sie keine Scheu haben, einer gerichtlichen Auseinandersetzung entgegenzusehen. Selbstverständlich nur dann, wenn Sie sich Ihrer Rechtslage sicher sind und Sie eine kompetente Beratung im Hintergrund haben. Dazu bieten die Mieterverbände eine sehr preiswerte Gerichtskostenversicherung im Wert eines weiteren Farbeimers an. Die großen Wohnungsgesellschaften sind ebenfalls bestens informiert, sie werden es nicht dazu kommen lassen, wenn sie wissen, daß es nichts zu holen gibt.

Das eigentliche Entscheidende in diesem Kräftespiel ist, der Gegenseite klar zu machen, daß Sie ungerechtfertigte Forderungen nicht wiederspruchslos hinnehmen und dagegen eintreten werden. Das ist der psychologisch wichtige und letztendlich der noch wichtigere soziale Moment um den es hier geht. Denn Sie stärken mit Ihrer Haltung immer auch das Interesse des Allgemeinwohls zu einer gerechten Wohnungspolitik.